Die GLP Baselland anerkennt den Handlungsbedarf bei der Finanzierung der integrativen Sonderschulung ausserhalb der Wohngemeinde. Es ist sachgerecht, dass die aufnehmenden Gemeinden für die Beschulung von Kindern aus anderen Gemeinden angemessen entschädigt werden.
Die vorgesehene Kostenbeteiligung der Wohngemeinden an der separativen Sonderschulung stellen wir hingegen stark in Frage. Die Sonderschulung liegt in der Trägerschaft des Kantons, der auch über die wesentlichen Abklärungs- und Zuweisungskompetenzen verfügt. Eine Übertragung von jährlich rund 6,7 Mio. Franken auf die Gemeinden, ohne ihnen entsprechende Entscheidungs- und Steuerungsmöglichkeiten einzuräumen, widerspricht dem Grundsatz, dass Verantwortung und Finanzierung zusammen gehören.
Wir sehen in der aktuellen Vorlage ausserdem das Risiko von möglichen Fehlanreizen. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinden könnte dazu führen, dass notwendige Abklärungen oder Zuweisungen zur Sonderschulung verzögert werden. Damit würden nicht Fehlanreize beseitigt, sondern möglicherweise neue geschaffen – zulasten der betroffenen Kinder. Entscheidend für die Wahl der Schulungsform muss der individuelle Förderbedarf sein, nicht die finanzielle Belastung der Wohngemeinde.
Die GLP Baselland stellt deshalb die vorgeschlagene Neuregelung der Finanzierung der separativen Sonderschulung grundsätzlich in Frage. Sie regt an, die Kostenverteilung zwischen den Gemeinden separat zu lösen und allfälligen Fehlanreizen bei der Sonderschulzuweisung mit geeigneten fachlichen und organisatorischen Massnahmen zu begegnen.
Die Vernehmlassungsantwort ist hier zu finden: