Am 27. September 2026 stimmt Basel-Landschaft über die Mehrwertabgabe ab. Zur Wahl stehen die Initiative «Fairer Kompromiss» des Hauseigentümerverbands und der Gegenvorschlag des Landrats. Die Empfehlung der glp Baselland lautet, beide Vorlagen abzulehnen.
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Bei Ein-, Um- und Aufzonungen entsteht für Grundeigentümer:innen ein Mehrwert, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Ein Teil davon fliesst über die Mehrwertabgabe an die öffentliche Hand zurück. Für Einzonungen gilt bereits heute eine Pflicht von 20 Prozent, daran ändert die Abstimmung nichts. Umstritten sind Um- und Aufzonungen. Hier legen die Gemeinden ihre Sätze bisher selber fest, etwa Münchenstein mit 50 Prozent, Allschwil mit 40 Prozent oder Arlesheim und Sissach mit je 30 Prozent.
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Der Gegenvorschlag des Landrats würde diese Sätze kantonal auf 30 Prozent deckeln. Gemeinden mit höheren Ansätzen müssten ihre Reglemente senken, obwohl diese in Gemeindeversammlungen, Einwohnerräten oder an der Urne demokratisch beschlossen wurden. Die Initiative des Hauseigentümerverbands regelt Aufzonungen gar nicht und steht rechtlich auf schwachen Füssen. Sie verspricht einen Kompromiss, schafft aber keine Rechtssicherheit und ändert für die Gemeinden wenig.
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Die glp steht hinter der Mehrwertabgabe: Wer bei einer Umzonung einen Planungsmehrwert erhält, ohne dafür eine Leistung zu erbringen, soll einen Teil dieses Zufallsgewinns an die Allgemeinheit zurückgeben. Umstritten ist nicht das Ob, sondern wer die Höhe festlegt. Für die glp Baselland ist die heutige Regelung die richtige. Die Gemeinden kennen ihre Situation am besten und sollen selber entscheiden, in welcher Höhe sie den Mehrwert bei Um- und Aufzonungen abschöpfen. Eine kantonale Vereinheitlichung schränkt die Gemeindeautonomie ein, ohne ein besseres Ergebnis zu bringen. Die Landratsfraktion der glp lehnte den Landratsbeschluss vom 23. April 2026 deshalb ab.
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Die glp Baselland empfiehlt darum ein doppeltes Nein am 27. September. Wichtig: Die Stichfrage ist trotzdem auszufüllen, sinnvollerweise zugunsten des Gegenvorschlags, weil er rechtlich robust ist und den Gemeinden 90 Prozent des Ertrags zuweist.